Alter Schulpflicht Deutschland
Die gesetzliche Schulpflicht in Deutschland geht vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Dies bedeutet, dass Anfang des Schuljahres alle Kinder, die bis zu einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind (Stichtag unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland). Hier gibt es jedoch noch Ausnahmen, dir wir weiter unten aufführen.
Das heißt: muss man eine Klasse wiederholen, zählt dies zu den absolvierten Schulbesuchsjahren und man könnte die Schule früher, also z. B. nach der 8. Klasse, beenden.
Nach der Vollzeitschulpflicht folgt die Berufsschulpflicht.
Berufsschule Schulpflicht
Die Berufsschulpflicht, auch Teilzeitschulpflicht genannt, erfolgt nach der Vollzeitschulpflicht. Gehören Jugendliche nach ihren 9 oder 10 Schulbesuchsjahren keiner Vollzeitschule mehr an (und machen Abitur), haben sie die Pflicht, eine Berufsschule zu besuchen. Die Dauer beläuft sich meistens auf 3 Jahre.
Schulpflicht Deutschland Gesetz
Der Erziehungsauftrag der Schulen wird aus dem Artikel 7, Absatz 1 des Grundgesetzes abgeleitet. Laut diesem steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates.
Jedoch sind Schulpflicht und Schulbesuchsrecht in den landeseigenen Schulgesetzen geregelt. Hier wird auch bestimmt, zu welchem Stichtag Kinder schulpflichtig werden. Zum Beispiel findet man für das Bundesland Berlin alle gesetzlichen Informationen im SchulG Berlin – § 42.
Schulpflicht Ausnahmen
Vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann nur in seltenen Ausnahmen komplett von der Schulpflicht befreit werden. Dies ist der Fall, wenn Kinder durch geistige oder körperliche Behinderungen oder schwere Krankheiten nicht in der Lage sind, die Schule zu besuchen und selbst in einer Förderschule nicht beschult werden können. Hier muss auch ein amtsärztliches Gutachten vorgelegt werden.
Schulpflicht aussetzen
Es gibt jedoch Möglichkeiten zum Ruhen der Schulpflicht. Dies tritt z. B. beim Mutterschutz, FSJ oder Wehrdienst ein. Die Schulpflicht bzw. Schulbesuchsjahre müssen jedoch danach abgeschlossen werden.
Homeschooling
Homeschooling (auch Heimunterricht genannt) ist in Deutschland verboten, da es nicht die Vollzeitschulpflicht erfüllt. Durch einige wenige Ausnahmen ist es jedoch erlaubt. Die bekannteste Ausnahme war die Coronapandemie, doch auch physische & psychische Erkrankungen oder Behinderungen, Kinder mit hoher medialer Popularität und andere Sonderfälle zählen zu Ausnahmen.
Schulpflicht Deutschland Strafe
Nachdem wir nun klargestellt haben, dass es kaum möglich ist, die Schulpflicht zu umgehen – was passiert, wenn man sie dennoch missachtet?
Oft passiert dies in Form von Schulschwänzen. Wir haben bereits einen ausführlichen Beitrag dazu, falls du dich mehr zu dem Thema interessierst.
Kurz gefasst, erfolgen Maßnahmen je nach Schwere des Schwänzens und unterscheiden sich je nach Schule. Anfangs könnten eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen erfolgen:
- Gespräche mit Erziehungsberechtigten
- Strafarbeiten
- Nachsitzen
- Extraaufgaben
- Verweise
- Klassenwechsel
- Wiederholung des Schuljahres
Dauert das Schwänzen jedoch weiterhin an, kann ein Bußgeld verhängt werden, was sich auf bis zu 1000 € belaufen kann. Wird dies nicht bezahlt oder wird weiterhin geschwänzt, können auch Freiheitsstrafen verhängt werden.
Schulpflicht Deutschland Geschichte
Es gab nicht immer eine Schulpflicht. Ab dem frühen 18. Jahrhundert herrschte teilweise eine Unterrichtspflicht, die es erlaubte, Heimunterricht durchzuführen. Diese Unterrichtspflicht ging jedoch je nach Bundesland meist nur ca. 6 Jahre. Auch haben besonders Eltern aus ärmeren Schichten ihre Kinder oft als Arbeitskräfte gebraucht, weshalb jahrelange Proteste herrschten.
Erst seit 1919 wurde durch die Weimarer Verfassung die allgemeine Schulpflicht für ganz Deutschland eingeführt. In Art. 145 der Verfassung von 1919 heißt es: „Es besteht allgemeine Schulpflicht. Ihrer Erfüllung dient grundsätzlich die Volksschule mit mindestens acht Schuljahren und die anschließende Fortbildungsschule bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre.“